Sturz beim Duschen: Kasse muss Arbeitsunfall zahlen
Die Behandlungskosten nach einem Sturz eines Sanitäters in der Dusche seiner Dienststelle muss die Unfallkasse tragen. In einem am Montag veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Speyer heißt es, dass die Unfallkasse zahlen muss, da es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Der Mann war zuvor sieben Kilometer mit dem Fahrrad gefahren. Zudem habe das Duschen etwas mit der Tätigkeit des Sanitäters und den Hygienevorschriften zu tun.
Zuvor wollte die Kasse nicht zahlen und begründete dies damit, dass auch zu Hause ein solcher Sturz hätte geschehen können. Der Kläger hingegen begründete seinen Anspruch damit, dass es erforderlich sein, nach der anstrengenden Radfahrt zu duschen, bevor er Kontakt mit Patienten hat. Dieser Ansicht schlossen sich die Richter an.
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